AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DICIS AG
für die unabhängige Zertifizierung nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 und/oder ISO 42001 durch die DICIS® AG nach den Richtlinien des BVUZ (Bundesverband unabhängiger Zertifizierungsstellen) beziehungsweise für die akkreditierte Zertifizierung durch CERT International s.r.o. als akkreditierte Zertifizierungsstelle sowie für die Nutzung der Software zur Erstellung von Managementsystemdokumentationen.
Stand 15.10.2026
1. Vertragsgegenstand
1.1. Diese AGB gelten für die Zertifizierung von Unternehmen nach den weltweiten Standards für ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 und ISO 42001, die Nutzung der Software zur Erstellung einer normkonformen Dokumentation sowie die dazugehörigen Schulungen.
1.2. Die unabhängige Zertifizierung erfolgt durch die DICIS® AG (Digital Certification of International Standards) auf Basis eines durchgeführten Zertifizierungsaudits (Third Party Audit). Die DICIS® AG ist Mitglied im BVUZ (Bundesverband unabhängiger Zertifizierungsstellen e.V.) (www.bvuz.de) und hat sich zur jederzeitigen Einhaltung von besonders hochwertigen Qualitätskriterien verpflichtet. Diese finden sich auf unserer Webseite sowie auf der Webseite des BVUZ.
Die DICIS® AG bietet akkreditierte Zertifizierungen als offizieller Lizenzpartner der durch die slowakische Akkreditierungsstelle SNAS akkreditierten CERT International s.r.o. an. Im Falle einer akkreditierten Zertifizierung schließt der Kunde zusätzlich einen Vertrag über die Durchführung der akkreditierten Zertifizierung direkt mit CERT International ab. Die DICIS® AG bleibt der kommerzielle Vertragspartner des Kunden und übernimmt die gesamte organisatorische und kaufmännische Abwicklung, die Kundenbetreuung, die Erläuterung der Normanforderungen, den technischen Support sowie die Planung und Durchführung der Zertifizierungsaudits durch qualifizierte Auditoren. Die abschließende Zertifizierungsentscheidung und die Ausstellung der akkreditierten Zertifikate erfolgen durch CERT International.
1.3. Die Software wird als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
1.4. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungen
Die DICIS® AG stellt dem Kunden ihre Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden durch die DICIS® AG bereitgestellt. Die DICIS® AG schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
Mit Hilfe der Software wird dem Kunden ein KI-gestützter Zertifizierungsprozess der Managementsysteme ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 und ISO 42001 angeboten. Die Konformität wird durch einen Zertifizierungsaudit überprüft und durch ein Onlineprofil, einen Report sowie eine Urkunde (Zertifikat) nachgewiesen.
Die Zertifizierungsaudits werden durch Auditoren der DICIS® AG durchgeführt. Die abschließende Zertifizierungsentscheidung erfolgt bei unabhängigen Zertifizierungen durch die Leitung der Zertifizierungsstelle der DICIS® AG und bei akkreditierten Zertifizierungen durch die zuständigen Verantwortlichen der CERT International.
2.1. Stufe 1 Audit: Überprüfung der Dokumentation
Im ersten Schritt kann der Kunde mithilfe eines Online-Tools alle erforderlichen Dokumente für die Zertifizierung nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 und/oder ISO 42001 hochladen oder diese mithilfe künstlicher Intelligenz (OpenAI) erstellen. Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Basiszertifikat als Vorstufe der eigentlichen Zertifizierung zu erhalten. Dieses bestätigt, dass die grundlegenden Dokumentationsanforderungen bearbeitet und die wesentlichen Elemente des jeweiligen Managementsystems im Rahmen einer internen Selbstbewertung (First Party Audit) nach den Grundsätzen der ISO 19011 bewertet wurden. Das Basiszertifikat stellt ausdrücklich keine durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle auditierte Zertifizierung dar.
Im Anschluss erfolgt die Dokumentenprüfung im Rahmen des sogenannten Stufe-1-Audits. Dabei werden die eingereichten und erstellten Dokumente zunächst mithilfe künstlicher Intelligenz auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den Anforderungen der jeweiligen ISO-Norm geprüft. Die Ergebnisse dieser KI-gestützten Vorprüfung werden anschließend durch einen qualifizierten Auditor des Zertifizierungsteams überprüft und fachlich bewertet.
Sofern die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Zertifizierungsverfahrens erfüllt sind, erfolgt die Freigabe für das Stufe-2-Audit. In diesem wird die tatsächliche Umsetzung und Wirksamkeit des Managementsystems im Unternehmen durch einen Auditor überprüft.
2.2. Stufe 2 Audit: Überprüfung der Umsetzung des Managementsystems
Unmittelbar nach der erfolgreichen Prüfung der Managementsystemdokumentation (Stufe-1-Audit) und der Freigabe durch den zuständigen Auditor des Zertifizierungsteams erfolgt die Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung und Wirksamkeit des Managementsystems im betrieblichen Alltag (Stufe-2-Audit).
Bei einer unabhängigen Zertifizierung nach den Qualitätskriterien des Bundesverbands unabhängiger Zertifizierungsstellen (BVUZ) wird das Stufe-2-Audit vollständig online durchgeführt. Dabei werden die Geschäftsführung, verantwortliche Personen und Beschäftigte des Unternehmens interviewt, betriebliche Abläufe überprüft und erforderlichenfalls Betriebs- oder Produktionsstätten mithilfe einer Videokamera besichtigt. Ziel ist es, festzustellen, ob die Anforderungen der jeweiligen ISO-Norm nicht nur dokumentiert, sondern auch tatsächlich im Unternehmen umgesetzt werden.
Bei einer akkreditierten Zertifizierung in Zusammenarbeit mit CERT International wird die Form der Durchführung des Stufe-2-Audits auf Grundlage einer vorherigen Risikobewertung festgelegt. Dabei wird insbesondere geprüft, ob das Audit vollständig online durchgeführt werden kann oder ob eine teilweise beziehungsweise vollständige Besichtigung des Unternehmens vor Ort erforderlich ist. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Normanforderungen, der betrieblichen Risiken, der Unternehmensstruktur und der Möglichkeiten, die Wirksamkeit des Managementsystems durch digitale Auditmethoden zuverlässig nachzuweisen.
Die Risikobewertung berücksichtigt insbesondere folgende Kriterien:
- Art der Geschäftstätigkeit: Handelt es sich überwiegend um eine Büroorganisation, ein Dienstleistungsunternehmen oder einen Betrieb mit eigenen Produktions-, Lager- oder technischen Anlagen?
- Relevanz des Betriebsstandorts: Gibt es am Unternehmensstandort Prozesse, Einrichtungen oder Tätigkeiten, deren Besichtigung für die Zertifizierung erforderlich ist?
- Betriebliche Gefährdungen: Bestehen besondere Risiken für Qualität, Umwelt, Informationssicherheit, Sicherheit oder andere normrelevante Bereiche?
- Produktions- und Prozessrisiken: Werden Produkte hergestellt oder technische Prozesse durchgeführt, deren Risiken und tatsächliche Umsetzung nur durch eine Besichtigung vor Ort ausreichend beurteilt werden können?
- Mobiles und dezentrales Arbeiten: Werden wesentliche Teile der Dienstleistungen im Homeoffice, mobil, digital oder unmittelbar beim Kunden erbracht, sodass eine Besichtigung des Unternehmensstandorts nur begrenzte zusätzliche Erkenntnisse liefert?
- Nachweisbarkeit durch digitale Auditmethoden: Können relevante Prozesse, Tätigkeiten, Einrichtungen und Nachweise durch Videokonferenzen, Bildschirmfreigaben, digitale Dokumente oder Live-Videoübertragungen zuverlässig überprüft werden?
- Bedeutung physischer Einrichtungen: Gibt es Maschinen, Anlagen, Lagerbereiche, Sicherheitsvorkehrungen oder andere physische Gegebenheiten, die für die Bewertung der Normkonformität entscheidend sind?
- Besondere gesetzliche und normative Anforderungen: Bestehen rechtliche, regulatorische oder akkreditierungsbezogene Vorgaben, die eine persönliche Besichtigung bestimmter Standorte oder Prozesse erforderlich machen?
Auf Grundlage dieser Bewertung wird festgelegt, welche Auditmethoden geeignet sind. Die abschließende Entscheidung über die zulässige Durchführung des Audits im Rahmen einer akkreditierten Zertifizierung erfolgt nach den Vorgaben und unter der Verantwortung von CERT International.
Ein vollständig online durchgeführtes Stufe-2-Audit ist insbesondere dann möglich, wenn sämtliche relevanten Prozesse und Anforderungen mit digitalen Auditmethoden angemessen, nachvollziehbar und zuverlässig überprüft werden können und keine entgegenstehenden normativen oder akkreditierungsrechtlichen Anforderungen bestehen.
2.3. Stufe 3: Zertifizierungsentscheidung
Die Zertifizierung nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 und/oder ISO 42001 erfolgt auf Basis der Ergebnisse des Zertifizierungsaudits. Je nach gewählter Zertifizierungsart erfolgt eine unabhängige Zertifizierung nach den Qualitätskriterien des Bundesverbands unabhängiger Zertifizierungsstellen (BVUZ) oder eine akkreditierte Zertifizierung in Zusammenarbeit mit der durch die slowakische Akkreditierungsstelle SNAS akkreditierten CERT International s.r.o., bei der die DICIS® AG als offizieller Lizenzpartner tätig ist.
Die Zertifizierungsaudits werden durch Auditoren der DICIS® AG durchgeführt. Die abschließende Zertifizierungsentscheidung erfolgt bei unabhängigen Zertifizierungen durch die Leitung der Zertifizierungsstelle der DICIS® AG und bei akkreditierten Zertifizierungen durch die zuständigen Verantwortlichen der CERT International.
Wird im Rahmen des Zertifizierungsaudits festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Zertifizierung noch nicht erfüllt sind, hat der Kunde die Möglichkeit, die beanstandeten Punkte nachzuarbeiten. Im Rahmen des Vertrags sind ein Zertifizierungsaudit von 90 bis 120 Minuten sowie ein Wiederholungsaudit von 60 Minuten inklusive. Weitere Wiederholungsaudits werden mit jeweils 350 Euro berechnet.
Nach erfolgreicher Zertifizierung erhält der Kunde neben dem Zertifikat ein digitales Zertifizierungssiegel zur Einbindung auf seiner Webseite. Das Siegel verlinkt auf einen öffentlich zugänglichen ISO-Zertifizierungseintrag, in dem Kunden und andere interessierte Parteien nachvollziehen können, welche Normanforderungen im Rahmen der Zertifizierung erfüllt wurden.
Darüber hinaus erhält der Kunde einen ausführlichen Zertifizierungsbericht. Dieser dokumentiert den Reifegrad des Managementsystems, beschreibt dessen praktische Anwendung im Unternehmen und erläutert, wie die einzelnen Anforderungen der jeweiligen ISO-Norm umgesetzt und im Zertifizierungsaudit bewertet wurden.
3. Support: Unterstützung von Kunden auf dem Weg zur Zertifizierung
3.1. Begleitung während des Zertifizierungsprozesses
Die DICIS® AG stellt ihren Kunden während des Zertifizierungsprozesses einen persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser informiert über den Ablauf der Zertifizierung, erläutert die Anforderungen der jeweiligen ISO-Normen und beantwortet allgemeine Fragen zum Zertifizierungsverfahren. Die Kundenbetreuung dient insbesondere der Erfüllung der Informationspflichten gemäß Abschnitt 8.5.1 der ISO/IEC 17021-1. Hierzu gehören die Erläuterung der Zertifizierungsanforderungen, der Auditverfahren sowie der Rechte und Pflichten des Kunden.
3.2. Trennung zwischen Begleitung und Beratung
Die DICIS® AG erbringt im Rahmen ihrer Zertifizierungsleistungen keine Managementsystemberatung im Sinne der ISO/IEC 17021-1, insbesondere der Abschnitte 3.3 und 5.2.5. Dies umfasst insbesondere die individuelle Entwicklung, Einrichtung oder Umsetzung von Managementsystemen, die Erstellung kundenspezifischer Managementsystemdokumentationen durch Mitarbeitende der DICIS® AG sowie die Vorgabe konkreter Lösungen zur Erfüllung von Normanforderungen.
Zulässig sind hingegen die Vermittlung allgemeiner Informationen, die Erläuterung von Normanforderungen und Zertifizierungskriterien, allgemeine Schulungen, die Erklärung von Methoden und Werkzeugen sowie Hinweise auf festgestellte Abweichungen und Verbesserungsmöglichkeiten, soweit keine kundenspezifischen Lösungen vorgegeben werden.
3.3. Verantwortung für Ergebnisse
Die Verantwortung für die Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des Managementsystems liegt ausschließlich beim Kunden. Die DICIS® AG erläutert die Anforderungen und überprüft deren Erfüllung im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die konkrete betriebliche Umsetzung.
3.4. Rolle des Zertifizierungstools
Die DICIS® AG stellt ihren Kunden eine digitale Softwareplattform zur Verfügung. Die Nutzung dieser Plattform zur Bereitstellung und zum Hochladen der für die Zertifizierung erforderlichen Dokumente ist verpflichtend und dient der effizienten Durchführung des Zertifizierungsprozesses.
Die darüber hinaus angebotenen KI-gestützten Assistenzfunktionen unterstützen Kunden bei der eigenverantwortlichen Erstellung und Verwaltung ihrer Managementsystemdokumentation. Die Nutzung des KI-Assistenten ist freiwillig und stellt ein ergänzendes Unterstützungsangebot dar. Sie ist keine Voraussetzung für die Zertifizierung.
3.5. Nutzung des KI-Assistenten
Die KI-gestützten Funktionen der Software dienen der technischen Unterstützung bei der Erstellung und Verwaltung von Managementsystemdokumentationen. Die vom Kunden eingegebenen Informationen sowie die daraus generierten Inhalte sind vom Kunden eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit und praktische Umsetzbarkeit zu prüfen.
4. Rechte zur Datenverarbeitung / Datensicherung
4.1. Die DICIS® AG hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzerklärung findet sich hier.
4.2. Der Kunde räumt der DICIS® AG für die Durchführung des Vertrags das Recht ein, die für ihn gespeicherten Daten zu verarbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
Die DICIS® AG nutzt hierfür ein schlankes, den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechendes Verfahren. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, die Geheimhaltungsvereinbarung sowie die technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen sind Bestandteil des Vertrags und gelten mit dessen Abschluss als vereinbart. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich der weiteren Regelungen finden Sie unter diesem Link.
4.3. Die DICIS® AG sichert die Daten des Kunden auf dem von uns verantworteten Servern regelmäßig auf einem externen Backup-Server mit Standort Deutschland.
4.4. Wenn und soweit der Kunde auf von der DICIS® AG technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist gegebenenfalls eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
4.5. Als Betreiber der Software weist die DICIS® AG darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht in unserem Auftrag handeln, von uns nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Software haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität unserer Leistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
5. Einstufung der Software der DICIS® AG nach dem EU AI Act
5.1. Artikel 3 Nr. 3 – Rolle der DICIS® AG
Die DICIS® AG stellt in ihrer Software eigene KI-Funktionalitäten bereit, die auf KI-Modellen externer Anbieter basieren und durch eigene Prompts, Workflows und Anwendungslogiken gesteuert werden. Dadurch stellt die DICIS® AG ihren Kunden KI-Systeme für definierte Anwendungszwecke zur Verfügung. Die DICIS® AG ist damit Anbieter (Provider) dieser KI-Systeme im Sinne des EU AI Act, jedoch nicht Anbieter der zugrunde liegenden KI-Modelle, und unterliegt den Transparenzpflichten nach Artikel 50.
5.2. Artikel 3 Nr. 12 – Zweckbestimmung
Die von der DICIS® AG serienmäßig bereitgestellten KI-Funktionen dienen insbesondere als Schreib-, Formulierungs-, Strukturierungs- und Dokumentationshilfen. Die vorgesehenen Funktionen umfassen insbesondere keine Auswahl oder Bewertung von Personen und keine automatisierten Entscheidungen. Nach der vorgenommenen Risikobewertung sind die von der DICIS® AG bestimmungsgemäß bereitgestellten KI-Funktionen daher nicht als Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Artikel 6 (Einstufungsvorschriften für Hochrisiko KI-Systeme) des EU AI Act eingestuft.
| KI-Funktion | Zweck | Einstufung |
| Erstellen von Richtlinien | Formulierungs- und Schreibhilfe für Richtlinien und Vorgaben | Begrenztes Risiko |
| Erstellen von Prozessbeschreibungen | Unterstützung bei der Beschreibung betrieblicher Abläufe | Begrenztes Risiko |
| Erstellen von Zielen und Maßnahmen | Formulierungs- und Strukturierungshilfe | Begrenztes Risiko |
| Risikoanalysen | Unterstützung bei der Ermittlung und Dokumentation betrieblicher Risiken | Begrenztes Risiko |
| Auditvorbereitung | Erstellung und Strukturierung von Fragen, Hinweisen und Dokumentationen | Begrenztes Risiko |
| Stellenbeschreibungen | Beschreibung von Stellen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten | Begrenztes Risiko |
| Kompetenzprofile | Ableitung erforderlicher Kompetenzen aus einer Stelle ohne Bezug zu einer konkreten Person | Begrenztes Risiko |
5.3. Beachtung der besonderen Pflichten
Die DICIS® AG integriert KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI, GPAI) externer Anbieter in eigene KI-Systeme. Sie ist insoweit nachgelagerter Anbieter (Downstream Provider) der von ihr unter eigener Marke bereitgestellten KI-Systeme. Die DICIS® AG ist nicht Anbieter der zugrunde liegenden GPAI-Modelle, weil sie diese lediglich integriert und keine entsprechende eigene Modellentwicklung oder relevante Modellmodifikation vornimmt.
Gemäß Art. 53 Abs. 1 Buchst. b EU AI Act müssen Anbieter von GPAI-Modellen Informationen und Dokumentationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen, damit diese die Fähigkeiten und Grenzen des jeweiligen Modells verstehen und ihren eigenen Verpflichtungen nach dem EU AI Act nachkommen können. Die DICIS® AG berücksichtigt die in Anhang XII spezifizierten Anforderungen in einer technischen Richtlinie, die Kunden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt wird.
6. Vergütung
6.1. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem vom Kunden angenommenen Angebot.
6.2. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist die DICIS® AG nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch der DICIS® AG bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn die DICIS® AG ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
7.1. Der Kunde wird die DICIS® AG bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Insbesondere ist der Kunde zur Erlangung der Normkonformität dafür verantwortlich, die Inhalte des Zertifizierungstools auf seine konkreten Anforderungen hin anzupassen.
7.2. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Gewährleistung / Beschwerdeverfahren
8.1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
8.2. Jeder Organisation oder Person steht bei einer unabhängigen Zertifizierung ein Beschwerderecht gegenüber dem BVUZ zu, wenn die DICIS® AG, eine bei der DICIS® AG beschäftigte oder eine von der DICIS® AG beauftragte Person gegen einen oder mehrere Punkte dieser Qualitätskriterien verstößt. Die Beschwerde kann direkt auf der Internetseite (www.bvuz.de/beschwerden/) des BVUZ eingegeben werden. Als Lizenzpartner der CERT International hat die DICIS® AG für akkreditierte Zertifizierungen ein unabhängiges, unparteiliches und transparentes Beschwerdeverfahren eingerichtet.
9. Haftung und Schadensersatz
9.1. Die DICIS® AG haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
9.3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
9.4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
9.5. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
10. Kundendaten, Copyright und Freistellung von Ansprüchen Dritter
10.1. Die DICIS® AG stellt dem Kunden über ihre Software Inhalte (Vorlagen für die Dokumentation von Managementsystemen) zur Verfügung, die diese auf sich und ihre Herausforderungen anpassen und nutzen können. Die Inhalte sind gem. §2 Urheberschutzgesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses dürfen Kunden diese anpassen und für ihre Zwecke nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung sind nicht gestattet. Vom Kunden verändert und angepasste Vorlagen dürfen von diesem auch nach Ende des Vertrags für interne Zwecke weiter verwendet werden.
10.2. Bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen beachtet die DICIS® AG die Copyright-Bestimmungen der ISO und des BVUZ. Kunden sind nicht berechtigt, das Logo des BVUZ eigenständig auf ihrer Website zu verwenden. Dies schließt insbesondere die Verpflichtung des Kunden ein, Zertifikate, die das Mitgliedslogo enthalten, nur vollständig und nicht in ausgeschnittener oder veränderter Form zu verwenden oder wiederzugeben.
10.3. Die DICIS® AG speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der DICIS® AG, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
10.4. Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Die DICIS® AG nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht – außer, wenn Kunden dies im Rahmen einer Begleitung explizit beauftragen.
10.5. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die DICIS® AG von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls die DICIS® AG von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Die DICIS® AG wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde der DICIS® AG unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.6. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der DICIS® AG bleiben unberührt.
11. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
11.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebotsblatt.
11.2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für die DICIS® AG liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der DICIS® AG die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
11.3. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Dazu genügt eine E-Mail mit dem Betreff »Kündigung« an die folgende Mailadresse: zertifizierungsteam(at)dicisgroup.com.
12. Referenzierung
12.1. Die DICIS®. AG kann den Namen und das Logo des Kunden als Referenz nutzen.
13. Übertragung der Rechte und Pflichten
13.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DICIS AG zulässig. Die DICIS® AG ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
14. Sonstiges
14.1. Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
14.2. Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz der DICIS® AG, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
